Vorsorge für Männer ab dem 45. Lebensjahr

Vorsorge für Männer ab dem 45. Lebensjahr

Lieber Patient,

Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Damit garantiert sie eine notwendige, nicht immer ausreichende Versorgung, vor allem keine “Rundumversorgung”. Zahlreiche ärztliche Leistungen, die empfohlen werden müssen, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen.

Die gesetzliche Krebsvorsorge umfaßt nicht alle urologischen Krebserkrankungen. Das Leistungsangebot befindet sich auf dem Stand des Jahres 1971. So erfolgt z.B. die gesetzliche Untersuchung auf Prostatakrebs nur mittels einer Untersuchung mit dem Finger. Dies hat zur Folge, daß die Entdeckungsrate des Prostatakrebses bei der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung in Deutschland im Vergleich zu europäischen Nachbarstaaten deutlich zu niedrig ist! Der Prostatakrebs ist jedoch die häufigste Krebserkrankung des Mannes.

Ich möchte Ihnen eine sinnvolle, vernünftige und vor allem qualifizierte Krebsvorsorge anbieten. Informieren Sie sich bei mir, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen sollten.

Ich biete Ihnen:

Test des PSA und des freien PSA

(= prostataspezifisches Antigen: ein hochspezifischer Organ- und Tumormarker, durch den eine erhebliche Verbesserung der Früherkennung auf Prostatakrebs erreicht wird)>>> mehr

TRUS

(= transrektaler Ultraschall: eine Untersuchung über den After zur genauen Diagnostik der Prostata)

Urinzytologie

(unabdingbar aufgrund der steigenden Zahlen an Tumoren der Blase)

Ultraschall

(hier lassen sich durch eine erweiterte Ultraschalluntersuchung frühzeitig bösartige Nierenerkrankungen feststellen)

Ihre Gesundheit ist Ihr kostbarstes Gut, das es zu bewahren gilt. Eine jährliche Vorsorge gibt Ihnen das gute Gefühl und die Chance, eine mögliche Krebserkrankung frühzeitig zu entdecken, um noch heilend eingreifen zu können.

Wenn Sie die genannten Leistungen in Anspruch nehmen möchten, entsteht zwischen Ihnen und mir ein privates Behandlungsverhältnis. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Erstattung der Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ist rechtlich nicht möglich.